Gesetze / Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes
JubVÄndV 4Art 5
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes
JubVÄndV 4Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.