Gesetze / Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes

JubVAAnO 1963-11

II.

Die Jubiläumsurkunden werden in folgender Form vollzogen:

Für den Bundesminister des Innern
Der (Behördenleiter)
(Name)