Gesetze / Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes
JubVAAnO 1963-11II.
Die Jubiläumsurkunden werden in folgender Form vollzogen:
Für den Bundesminister des Innern
Der (Behördenleiter)
(Name)