Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
JudDenkmStiftG§ 4 Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind:
1.
das Kuratorium,
2.
der Direktor oder die Direktorin und
3.
der Beirat.
Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
JudDenkmStiftGOrgane der Stiftung sind: