Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"

JudDenkmStiftG

§ 4 Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind:

1.
das Kuratorium,
2.
der Direktor oder die Direktorin und
3.
der Beirat.
§ 3 § 5