Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin

KüchMeistPrV

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.

§ 13