Gesetze / Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung

KAEAAnO

§ 13

Als verbilligte Sachleistungen gelten auch Heimfallverpflichtungen. Über das Verfahren ihrer Ablösung im Einzelfall entscheidet der Reichskommissar für die Preisbildung.

§ 12 § 14