Gesetze / Konzessionsabgabenverordnung
KAV§ 5 Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen
(1) Abschlagszahlungen auf Konzessionsabgaben sind nur für abgelaufene Zeitabschnitte zulässig. Eine Verzinsung findet außer im Fall des Verzuges nicht statt.
(2) Vorauszahlungen dürfen nicht geleistet werden.