Gesetze / Konsumcannabisgesetz

KCanG

§ 24 Mitgliedsbeiträge; laufende Beiträge

Anbauvereinigungen legen, wenn sie Vereine sind, ihre Mitgliedsbeiträge und, wenn sie Genossenschaften sind, die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder zur Erfüllung ihres in § 1 Nummer 13 genannten ausschließlichen Zwecks in ihrer Satzung fest.

§ 23 § 25