Gesetze / Konsumcannabisgesetz

KCanG

§ 39 Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung

Die §§ 35 bis 38 des Betäubungsmittelgesetzes finden auch bei cannabisbezogener Abhängigkeitserkrankung Anwendung.

§ 38 § 40