Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
KEPFachAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wird staatlich anerkannt.