Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

KEPFachAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wird staatlich anerkannt.

§ 2