Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
KEPFachAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.