Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

KEPKfmAusbV

§ 2 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 1 § 3