Gesetze / Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung
KFBauMechAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Gesetze / Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung
KFBauMechAusbVDie Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.