Gesetze / Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung

KFBauMechAusbV

§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Arbeitsauftrag und
2.
Auftragsplanung.
§ 7 § 9