Gesetze / Krankenhausstatistik-Verordnung

KHStatV

§ 2 Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten sind:

1.
Krankenhäuser einschließlich Ausbildungsstätten und zusätzlich ab dem 1. Januar 2020 die Standorte der Krankenhäuser entsprechend dem Verzeichnis nach § 293 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
2.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
§ 1 § 3