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KI-VO

Art 108 Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1139

Die Verordnung (EU) 2018/1139 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 17 wird folgender Absatz angefügt:

„(3)

2. In Artikel 19 wird folgender Absatz angefügt:

„(4)

3. In Artikel 43 wird folgender Absatz angefügt:

„(4)

4. In Artikel 47 wird folgender Absatz angefügt:

„(3)

5. In Artikel 57 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Beim Erlass solcher Durchführungsrechtsakte, die sich auf Systeme der künstlichen Intelligenz beziehen, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 jener Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.“

6. In Artikel 58 wird folgender Absatz angefügt:

„(3)

Art 107 Art 109