Gesetze / KI-VO · CELEX 02024R1689-20240712
Verordnung (EU) 2024/1689 mit harmonisierten Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung)
113 Normen · Änderungen
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 KI-Kompetenz
- Art 5 Verbotene Praktiken im KI-Bereich
- Art 6 Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme
- Art 7 Änderungen des Anhangs III
- Art 8 Einhaltung der Anforderungen
- Art 9 Risikomanagementsystem
- Art 10 Daten und Daten-Governance
- Art 11 Technische Dokumentation
- Art 12 Aufzeichnungspflichten
- Art 13 Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber
- Art 14 Menschliche Aufsicht
- Art 15 Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
- Art 16 Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
- Art 17 Qualitätsmanagementsystem
- Art 18 Aufbewahrung der Dokumentation
- Art 19 Automatisch erzeugte Protokolle
- Art 20 Korrekturmaßnahmen und Informationspflicht
- Art 21 Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
- Art 22 Bevollmächtigte der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
- Art 23 Pflichten der Einführer
- Art 24 Pflichten der Händler
- Art 25 Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette
- Art 26 Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
- Art 27 Grundrechte-Folgenabschätzung für Hochrisiko-KI-Systeme
- Art 28 Notifizierende Behörden
- Art 29 Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung
- Art 30 Notifizierungsverfahren
- Art 31 Anforderungen an notifizierte Stellen
- Art 32 Vermutung der Konformität mit den Anforderungen an notifizierte Stellen
- Art 33 Zweigstellen notifizierter Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- Art 34 Operative Pflichten der notifizierten Stellen
- Art 35 Identifizierungsnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen
- Art 36 Änderungen der Notifizierungen
- Art 37 Anfechtungen der Kompetenz notifizierter Stellen
- Art 38 Koordinierung der notifizierten Stellen
- Art 39 Konformitätsbewertungsstellen in Drittländern
- Art 40 Harmonisierte Normen und Normungsdokumente
- Art 41 Gemeinsame Spezifikationen
- Art 42 Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen
- Art 43 Konformitätsbewertung
- Art 44 Bescheinigungen
- Art 45 Informationspflichten der notifizierten Stellen
- Art 46 Ausnahme vom Konformitätsbewertungsverfahren
- Art 47 EU-Konformitätserklärung
- Art 48 CE-Kennzeichnung
- Art 49 Registrierung
- Art 50 Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
- Art 51 Einstufung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
- Art 52 Verfahren
- Art 53 Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
- Art 54 Bevollmächtigte der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
- Art 55 Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
- Art 56 Praxisleitfäden
- Art 57 KI-Reallabore
- Art 58 Detaillierte Regelungen für KI-Reallabore und deren Funktionsweise
- Art 59 Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung bestimmter KI-Systeme im öffentlichen Interesse im KI-Reallabor
- Art 60 Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
- Art 61 Informierte Einwilligung zur Teilnahme an einem Test unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
- Art 62 Maßnahmen für Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen
- Art 63 Ausnahmen für bestimmte Akteure
- Art 64 Büro für Künstliche Intelligenz
- Art 65 Einrichtung und Struktur des Europäischen Gremiums für Künstliche Intelligenz
- Art 66 Aufgaben des KI-Gremiums
- Art 67 Beratungsforum
- Art 68 Wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger
- Art 69 Zugang zum Pool von Sachverständigen durch die Mitgliedstaaten
- Art 70 Benennung von zuständigen nationalen Behörden und zentrale Anlaufstelle
- Art 71 EU-Datenbank für die in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systeme
- Art 72 Beobachtung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen für Hochrisiko-KI-Systeme
- Art 73 Meldung schwerwiegender Vorfälle
- Art 74 Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt
- Art 75 Amtshilfe, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck
- Art 76 Beaufsichtigung von Tests unter Realbedingungen durch Marktüberwachungsbehörden
- Art 77 Befugnisse der für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden
- Art 78 Vertraulichkeit
- Art 79 Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergen
- Art 80 Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter gemäß Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden
- Art 81 Schutzklauselverfahren der Union
- Art 82 Konforme KI-Systeme, die ein Risiko bergen
- Art 83 Formale Nichtkonformität
- Art 84 Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI
- Art 85 Recht auf Beschwerde bei einer Marktüberwachungsbehörde
- Art 86 Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall
- Art 87 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
- Art 88 Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
- Art 89 Überwachungsmaßnahmen
- Art 90 Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken
- Art 91 Befugnis zur Anforderung von Dokumentation und Informationen
- Art 92 Befugnis zur Durchführung von Bewertungen
- Art 93 Befugnis zur Aufforderung zu Maßnahmen
- Art 94 Verfahrensrechte der Wirtschaftsakteure des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck
- Art 95 Verhaltenskodizes für die freiwillige Anwendung bestimmter Anforderungen
- Art 96 Leitlinien der Kommission zur Durchführung dieser Verordnung
- Art 97 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 98 Ausschussverfahren
- Art 99 Sanktionen
- Art 100 Verhängung von Geldbußen gegen Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union
- Art 101 Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
- Art 102 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008
- Art 103 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013
- Art 104 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
- Art 105 Änderung der Richtlinie 2014/90/EU
- Art 106 Änderung der Richtlinie (EU) 2016/797
- Art 107 Änderung der Verordnung (EU) 2018/858
- Art 108 Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1139
- Art 109 Änderung der Verordnung (EU) 2019/2144
- Art 110 Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Art 111 Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
- Art 112 Bewertung und Überprüfung
- Art 113 Inkrafttreten und Geltungsbeginn