Gesetze / KI-VO
KI-VOArt 29 Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung
(1)
(2) Sonstige gültige Dokumente in Bezug auf bestehende Benennungen der antragstellenden notifizierten Stelle im Rahmen anderer Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sind ebenfalls beizufügen.
(3)
(4)