Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

KINDERTAGESBETREUUNGSSTV_G_2002

§ 1

Dem am 7. Dezember 2001 in Berlin unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2