Gesetze / Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“

KInvFErrG

§ 4 Finanzierung des Sondervermögens

Der Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung.

§ 3 § 5