Gesetze / Kinder- und Jugendhilfegesetz

KJHG

Art 19 Eintragungen im Erziehungsregister

Eintragungen über die Anordnung der Erziehungsbeistandschaft oder der Fürsorgeerziehung durch den Vormundschaftsrichter werden aus dem Erziehungsregister entfernt.

Art 18 Art 20