Gesetze / Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung
KK-AltRückV§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf die Krankenkassen und die Verbände der Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse anzuwenden.
Gesetze / Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung
KK-AltRückVDie Vorschriften dieser Verordnung sind auf die Krankenkassen und die Verbände der Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse anzuwenden.