Gesetze / KMAG · BGBl. I 2024, Nr. 438, 2

Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte

51 Normen · ausgefertigt 27.12.2024 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Kapitel 1 · Allgemeine Maßnahmen
  3. Abschnitt 1 · Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  4. § 1 Ziel und Geltungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. Abschnitt 2 · Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
  7. § 3 Aufgaben der Bundesanstalt
  8. § 4 Allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
  9. Abschnitt 3 · Sofortige Vollziehbarkeit
  10. § 5 Sofortige Vollziehbarkeit
  11. Abschnitt 4 · Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
  12. § 6 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
  13. § 7 Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen
  14. § 8 Verschwiegenheitspflicht
  15. Kapitel 2 · Durchsetzung der Zulassungsvorbehalte
  16. Abschnitt 1 · Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung
  17. § 9 Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte
  18. § 10 Verfolgung unerlaubter Geschäfte
  19. Abschnitt 2 · Erteilung und Entzug der Zulassung
  20. § 11 Ergänzende Bestimmungen zum Zulassungsverfahren; Verordnungsermächtigungen
  21. § 12 Ergänzende Bestimmungen zum Entzug der Zulassung
  22. § 13 Befugnisse nach Entzug oder Erlöschen der Zulassung
  23. § 14 Bekanntmachungen und Registervorschriften
  24. Kapitel 3 · Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel
  25. § 15 Aussetzung und Untersagung eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
  26. § 16 Befugnisse hinsichtlich Kryptowerte-Whitepapers und modifizierter Kryptowerte-Whitepapers
  27. § 17 Befugnisse hinsichtlich Marketingmitteilungen
  28. § 18 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen
  29. § 19 Haftung bei fehlendem Kryptowerte-Whitepaper
  30. Kapitel 4 · Beaufsichtigung von Instituten
  31. Abschnitt 1 · Allgemeine Maßnahmen
  32. § 20 Auskünfte und Prüfungen
  33. § 21 Anzeige- und Meldewesen; Verordnungsermächtigung
  34. § 22 Maßnahmen hinsichtlich Organversammlungen von Instituten
  35. § 23 Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
  36. § 24 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder des Leitungsorgans
  37. § 25 Ergänzende Bestimmungen zur Übernahme von Instituten
  38. § 26 Digitale operationale Resilienz
  39. Abschnitt 2 · Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token
  40. § 27 Mindeststückelung; Betragsbegrenzung
  41. § 28 Ergänzende Bestimmungen zum Reservevermögen und zur Sicherung entgegengenommener Geldbeträge
  42. Abschnitt 3 · Sonderbestimmungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
  43. § 29 Aussetzung und Untersagung der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen; Einschreiten bei Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen entgegen Artikel 60 der Verordnung (EU) 2023/1114
  44. § 30 Bekanntmachung wesentlicher Informationen zu Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
  45. Abschnitt 4 · Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte
  46. § 31 Verfolgung von Marktmissbrauch
  47. § 32 Verschwiegenheitspflicht bei Maßnahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023/1114
  48. § 33 Anzeige straftatbegründender Tatsachen
  49. § 34 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Kryptowerten vom Handel; Maßnahmen in Bezug auf mit dem Kryptowert verbundene Derivate
  50. § 35 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen zum Handel zugelassener Kryptowerte
  51. § 36 Übermittlung von Insiderinformationen; Verordnungsermächtigung
  52. Kapitel 5 · Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung
  53. § 37 Pflicht zur Rechnungslegung
  54. § 38 Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
  55. § 39 Pflicht zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Anzeige
  56. § 40 Besondere Pflichten des Abschlussprüfers; Verordnungsermächtigung
  57. Kapitel 6 · Maßnahmen in besonderen Fällen
  58. § 41 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung
  59. § 42 Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
  60. § 43 Einstweilige Maßnahmen bei Gefahr
  61. § 44 Insolvenz
  62. § 45 Zuordnung verwahrter Kryptowerte, Kosten der Aussonderung
  63. Kapitel 7 · Straf- und Bußgeldvorschriften
  64. § 46 Strafvorschriften
  65. § 47 Bußgeldvorschriften
  66. § 48 Ordnungsgelder
  67. § 49 Mitteilungen in Strafsachen
  68. Kapitel 8 · Übergangs- und Schlussvorschriften
  69. § 50 Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 143 der Verordnung (EU) 2023/1114; Verordnungsermächtigung
  70. § 51 Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung