Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
KNGBbg§ 2
Aus dem Kreis Kyritz
ohne die Gemeinden des Amtes Gumtow,
dem Kreis Neuruppin und dem Kreis Wittstock
sowie den Gemeinden Blumenthal, Grabow, Rosenwinkel (Kreis Pritzwalk) und
Keller (Kreis Gransee) wird ein neuer Landkreis gebildet.