Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

KNGBbg

§ 2

Aus dem Kreis Kyritz

ohne die Gemeinden des Amtes Gumtow,

dem Kreis Neuruppin und dem Kreis Wittstock

sowie den Gemeinden Blumenthal, Grabow, Rosenwinkel (Kreis Pritzwalk) und

Keller (Kreis Gransee) wird ein neuer Landkreis gebildet.

§ 1 § 3