Gesetze / KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung
KNV-V§ 10 Erstmalige Anwendung
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Vorhaben, bei denen die Vollständigkeit der Antragunterlagen vor dem 1. Mai 2015 von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.