Gesetze / Rentenkapitalisierungsgesetz-KOV
KOVRentKapG§ 3
Gesetzliche Vorschriften, die dem Kapitalabfindungsberechtigten steuerliche und gebührenrechtliche Vergünstigungen gewähren, gelten für die Rentenkapitalisierung entsprechend.
Gesetze / Rentenkapitalisierungsgesetz-KOV
KOVRentKapGGesetzliche Vorschriften, die dem Kapitalabfindungsberechtigten steuerliche und gebührenrechtliche Vergünstigungen gewähren, gelten für die Rentenkapitalisierung entsprechend.