Gesetze / Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung

KOVVfG

§ 48

Die Entscheidung über die Rückzahlung einer Kapitalabfindung ist auch für das Verfahren auf Befriedigung aus einer für den Rückzahlungsanspruch bestellten Sicherungshypothek bindend.

§ 47 § 49