Gesetze / Kraftstoffpreisanpassungsgesetz

KPAnG

§ 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
„Kraftstoffe“ sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe,
2.
„öffentliche Tankstellen“ Tankstellen nach § 47k Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
§ 2