Gesetze / KRITIS-Dachgesetz

KRITISDachG

§ 1 Nationale KRITIS-Resilienzstrategie

Die Bundesregierung soll eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen verabschieden. Die Strategie beinhaltet Erwägungen zu Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen.

§ 2