Gesetze / Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse

KSKSaV

§ 1 Aufgaben

Der Beirat berät die Künstlersozialkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Erfassung des versicherungs- und abgabepflichtigen Personenkreises und der Entscheidung über die Versicherungs- und Abgabepflicht.

§ 2