Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz
KSVG§ 31
Für die Verjährung der Ansprüche auf Künstlersozialabgabe gilt § 25 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz
KSVGFür die Verjährung der Ansprüche auf Künstlersozialabgabe gilt § 25 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.