Gesetze / Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1994
KStDV 1977§ 6 Anwendungszeitraum
Die Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.
Gesetze / Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1994
KStDV 1977Die Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.