Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin

KStoffTechAusbV

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.

§ 1 § 3