Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin
KStoffTechAusbV§ 42 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Fertigungsauftrag“,
2.
„Reparieren und Instandsetzen“,
3.
„Fertigungstechnik und technische Kommunikation“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.