Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin

KStoffTechAusbV

§ 42 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Fertigungsauftrag“,
2.
„Reparieren und Instandsetzen“,
3.
„Fertigungstechnik und technische Kommunikation“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 41 § 43