Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin
KStoffTechAusbV§ 50 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellen von Faserverbundbauteilen“,
2.
„Verfahrenstechnische Systeme“,
3.
„Produktionsplanung und -analyse“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.