Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin

KStoffTechAusbV

§ 58 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen“,
2.
„Fertigungstechnik“,
3.
„Produktionsplanung und -analyse“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 57 § 59