Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik und zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik
KStoffVerfMAusbV 2012§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.