Gesetze / Krankenversicherungsaufsichtsverordnung
KVAVAnlage 1 (zu § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 2 und § 13 Absatz 5) Prämienberechnung nach § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 2 und § 13 Absatz 5
(Fundstelle: BGBl. I 2016,790 - 791)
A. Prämienberechnung des Neuzugangs
Diskontierungsfaktor:
[Abbildung]
Ausscheideordnung:
lx+1 = lx ·(1 – qx – wx)
Diskontierte Lebende:
Dx = lx · vx
Rentenbarwert:
[Abbildung]
Leistungsbarwert:
[Abbildung]
Jährliche Nettoprämie:
[Abbildung]
Jährliche gezillmerte Bruttoprämie:
[Abbildung]
B. Prämienberechnung bei Prämienanpassungen und Umstufungen
Die Rechnungsgrundlagen, die vor dem Zeitpunkt der Prämienanpassung gegolten haben, werden mit einem hochgestellten „a“ gekennzeichnet.
| [Abbildung] | = einmalige Sanierungs- oder unmittelbare Abschlusskosten, gemessen im Mehrfachen der Differenz zwischen neuer und alter Jahresprämie des bereits Versicherten |
| u | = erreichtes Alter zum Zeitpunkt der Prämienanpassung |
| [Abbildung] | = bisher gezahlte Prämie |
Jährliche Bruttoprämie eines u-jährigen Versicherten nach der Prämienanpassung:
[Abbildung]
mit
[Abbildung]
[Abbildung]
[Abbildung]
Der Ausdruck für [Abbildung] ändert sich entsprechend, wenn
Interpolationen der Rechenwerte auf den Zeitpunkt der Prämienanpassung oder der Umstufung sind zulässig.