Gesetze / Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
KVLG 1989§ 62
Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, die auf Grund von Vorschriften erlassen worden sind, auf die dieses Gesetz verweist, gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte.