Gesetze / Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

KVLG 1989

§ 62

Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, die auf Grund von Vorschriften erlassen worden sind, auf die dieses Gesetz verweist, gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte.

§ 61 § 63