Gesetze / Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

KVLG 1989

§ 65 Finanzierung in den Jahren 2014 und 2015

Zusätzlich zur Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen nach § 37 Absatz 4 erhält die landwirtschaftliche Krankenkasse 37 Millionen Euro im Jahr 2014 und 25 Millionen Euro im Jahr 2015. Die landwirtschaftliche Krankenkasse hat diese Leistungen des Bundes ausschließlich zur Beitragsstabilität einzusetzen.

§ 64 § 66