Gesetze / Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung

KaFbMstrV 2020

§ 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk zu stellenden Anforderungen.

§ 2