Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Kaffee-Organisation gem. Art. 23 des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1983 in der Fassung der Verlängerung vom 4. Juli 1989

KaffeeÜbk1983OrgVorRV

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

§ 3