Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG 2012§ 5 Unterbrechung des Verfahrens
Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags im Klageregister wird das Verfahren unterbrochen.
Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG 2012Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags im Klageregister wird das Verfahren unterbrochen.