Gesetze / Kapazitätsreserveverordnung

KapResV

§ 6 Grundsätze der Beschaffung, Zuständigkeit

Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die Kapazitätsreserve in einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren beschaffen. Sie führen die Ausschreibungen gemeinsam durch.

§ 5 § 7