Gesetze / KflDiAusbV · BGBl I 2001, 1262 (1878)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
16 Normen · ausgefertigt 25.06.2001 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil · Gemeinsame Vorschriften
- § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
- Zweiter Teil · Vorschriften für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen
- § 4 Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsrahmenplan
- § 6 Ausbildungsplan
- § 7 Berichtsheft
- § 8 Zwischenprüfung
- § 9 Abschlussprüfung
- Dritter Teil · (weggefallen)
- (XXXX) §§ 10 bis 15 (weggefallen)
- Vierter Teil · Vorschriften für den Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
- § 16 Ausbildungsberufsbild
- § 17 Ausbildungsrahmenplan
- § 18 Ausbildungsplan
- § 19 Berichtsheft
- § 20 Zwischenprüfung
- § 21 Abschlussprüfung
- Fünfter Teil · Schlussvorschriften
- § 22 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen/zur Kauffrau im Gesundheitswesen
- Anlage 2 (weggefallen)
- Anlage 3 (zu § 17) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Veranstaltungskaufmann/zur Veranstaltungskauffrau