Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft

KflDiAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.
Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen,
2.
(weggefallen)
3.
Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau

werden staatlich anerkannt.

§ 2