Gesetze / Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung

KfzTechMstrV 2020

§ 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk zu stellenden Anforderungen.

§ 2