Gesetze / Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe
KirchenberufeV§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe
KirchenberufeVDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 in Kraft.