Gesetze / Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung

KlaCembAusbV 2017

§ 22 Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Arbeitsauftrag,
2.
Durchführen von Reparaturen,
3.
Stimmen und Intonieren,
4.
Planen und Konstruieren sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 21 § 23