Gesetze / Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung

KlaCembAusbV 2017

§ 8 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Bauteilen und
2.
Teilbereiche stimmen.
§ 7 § 9