Gesetze / Verordnung zur Abänderung der Reihenfolge der Kostenstrukturerhebungen KoStrukStatRflgV § 2 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 04.03.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 8 des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik auch im Land Berlin.